|
Der ausgebildete Pflegesachverständige (TÜV Rheinland) arbeitet operativ an den Prozessen mit und trägt maßgeblich zur kontinuierlichen Verbesserung bei. Er kann die Pflege fachlich beurteilen und bestimmte Abläufe der Pflege bewerten. Im Rahmen der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) ist der Pflegesachverständige für die Vertretung der Kundeninteressen und –rechte zuständig. Dabei vertritt er deren Belange und stellt ihre Pflegebedürftigkeit gegenüber dem MDK dar. Ihm ist die Situation unseres Kunden bekannt (durch Prüfung von Pflegedokumentation, Pflegeplanung, Kundenzustand etc.), so dass er entsprechend festgestellte Zeitkorridore des Hilfebedarfs aufzeigen und begründen kann. Vorab ist er in der Lage, den Hilfebedarf unseres Kunden selbständig zu ermitteln und nutzt seinerseits pflegefachliche Instrumente zur Beurteilung des Ist-Zustandes (Assessments).
Der Pflegesachverständige überprüft regelmäßig die Dokumentation sowie die Arbeitsabläufe der Einrichtung, zeigt Lücken auf und weist auf Probleme hin, so dass dadurch eine permanente Qualitätskontrolle unseres Unternehmens gewährleistet ist.
|