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Mario Schädlich

examinierter Krankenpfleger
Pflegedienstleiter                       Pflegesachverständiger                     Hygienebeauftragter für Pflegeeinrichtungen

Der ausgebildete Pflegesachverständige (TÜV Rheinland) arbeitet operativ an den Prozessen mit und trägt maßgeblich zur kontinuierlichen Verbesserung bei. Er kann die Pflege fachlich beurteilen und bestimmte Abläufe der Pflege bewerten. Im Rahmen der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) ist der
Pflegesachverständige für die Vertretung der Kundeninteressen und –rechte zuständig. Dabei vertritt er deren Belange
und stellt ihre Pflegebedürftigkeit gegenüber dem MDK dar. Ihm ist die Situation unseres Kunden bekannt (durch
Prüfung von Pflegedokumentation, Pflegeplanung, Kundenzustand etc.), so dass er entsprechend festgestellte
Zeitkorridore des Hilfebedarfs aufzeigen und begründen kann. Vorab ist er in der Lage, den Hilfebedarf unseres
Kunden selbständig zu ermitteln und nutzt seinerseits pflegefachliche Instrumente zur Beurteilung des Ist-Zustandes
(Assessments).

Der Pflegesachverständige überprüft regelmäßig die Dokumentation sowie die Arbeitsabläufe der Einrichtung,
zeigt Lücken auf und weist auf Probleme hin, so dass dadurch eine permanente Qualitätskontrolle unseres
Unternehmens gewährleistet ist.